Berufskraftfahrer/in

Der schnelle Weg in den Job als Bus- oder LKW-Fahrer! Mit der Teilqualifikation 1 können Sie innerhalb von 3 Monaten gefördert den Führerschein Klasse C/CE erwerben und sind fachlich und praktisch mit dieser Weiterbildung auf den Job des Fahrers vorbereitet.

Sie möchten sich für eine abwechslungsreiche Tätigkeit als Berufskraftfahrer/in qualifizieren? Mit unseren Teilqualifikationen (TQ) haben Sie die Möglichkeit,
grundlegende Kompetenzen und Kenntnisse in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen zu erwerben.

Der Beruf des Berufkraftfahrers (m/w) setzt sich aus sechs Teilqualifikationen zusammen. Jede einzelne Teilqualifikation besteht aus drei Bausteinen:

    Fachtheorie - online lernen im virtuellen Klassenraum
    Betriebspraxis - Erproben in unseren Partnerunternehmen
    Fachpraxis - Üben und Vorbereitung zur Kompetenzfeststellung in unseren gewerblich-technischen Zentren

Im Anschluss findet die Kompetenzfeststellung vor der jeweiligen Kammer statt.

 

Im weiteren Verlauf stellen wir Ihnen die einzelnen TQs inhaltlich vor:

TQ 1 Güter befördern

 

 

In der "TQ 1 - Güter befördern" erwerben Sie alle grundlegenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Berechtigungen für die Güterbeförderung.
Sie qualifizieren sich für den Einsatz als Berufskraftfahrer/in für den Gütertransport national und international.
Hierbei ist man auch für die Ladung und die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich und hat Kontakt zu Kunden, zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zu Lagerarbeiterinnen und -arbeitern, zu Speditionskaufleuten und zu Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Zollverwaltung.

Die Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis B/BE oder die alte Klasse 3; Erfüllung aller Anforderungen zum Erwerb der Klassen C/CE.


Sie erwerben folgende Berechtigungen:

  •     Führerschein C/CE
  •     beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  •     Ausbildung (Stufe 1) an Flurförderzeugen nach BGG 925 (Gabelstaplerschein)
  •     Ladungssicherungsschulung nach Vorgaben VDI 2700 a
  •     ADR-Baiskurs Stück- und Schüttgut (Klassen 2-6, 8) gem. Kap. 8.2 ADR

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  • Be- und Entladung inkl. Ladungssicherung
  • Abfahrtskontrolle des LKW
  • Güterbeförderung im Straßenverkehr
  • Ablieferung und Übergabe des Transportguts
  • Identifizierung und Behebung von Fahrstörungen und Mängeln im GV

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 1 hat eine Laufzeit von 6 Monaten.

 

TQ 2 Fahrzeuge vorbereiten, warten, kontrollieren und pflegen

 

 

Nach Beenden dieser Teilqualifikation sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an allen Arbeitsplätzen rund um das Fahrzeug einsatzfähig. Um die damit verbundenen Arbeitsanforderungen zu bewältigen, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle mit der Fahrzeugvorbereitung, -pflege und -wartung verbundenen Teilprozesse kompetent ausführen können.

 

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  •     Vorbereitung der Beladung und Nachbereitung der Entladung
  •     Wartung der Fahrzeuge
  •     Antriebsstrang (Motor, Kupplung, Getriebe) kontrollieren und pflegen
  •     Fahrwerk (Rahmen, Federung, Räder und Reifen) kontrollieren und pflegen
  •     Bremsanlage kontrollieren und pflegen
  •     Elektrische Anlage kontrollieren und pflegen
  •     Gabelstaplerausbildung

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 2 hat eine Laufzeit von 5 Monaten.

TQ 3 Personen befördern

 

 

Nach Beenden der Weiterbildung „Teilqualifikation 3 – Personen befördern“ sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich der Personenbeförderung einsatzfähig. Um die damit verbundenen Arbeitsanforderungen zu bewältigen, müssen alle Tätigkeiten zur sachgemäßen Übernahmeund Abfahrtskontrolle, Beförderung und ggf. Dokumentation durchgeführt werden können.


Dazu gehören:

  •     Der Umgang mit relevanten Beförderungspapieren
  •     Der Umgang mit auftretenden Störungen oder Zwischenfällen vor, während und nach der Personenbeförderung

Die Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnis B/BE oder die alte Klasse 3 mehr als 2 Jahre; Erfüllung aller Anforderungen zum Erwerb der Klassen D, DE.

 

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  •     Verkehrsrechtliche Grundkenntnisse
  •     Verkehrssicherheitslehre
  •     Erste Hilfe
  •     KFZ-Technik
  •     Fahrschulausbildung der Klasse D/DE
  •     Verhalten nach Unfällen
  •     Fachunterricht Personenverkehr
  •     Unfallverhütung und Arbeitsschutz
  •     Arbeits- und Sozialrecht
  •     Fahrtechnik mit dem Kraftomnibus
  •     Lesen von Straßenkarten und Stadtplänen
  •     Ausbildung an Fahrzeugen und Baugruppen von Fahrzeugen
  •     Fahrstunden der Klasse D/DE
  •     Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß Anlage 1 der BKrFQV mit interner Prüfung oder notwendiger Prüfung vor der zuständigen IHK nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 3 hat eine Laufzeit von 5 Monaten.

TQ 4 Spezielle Güter transportieren

 

 

Nach Absolvieren sind die Qualifizierungsteilnehmerinnen und Qualifizierungsteilnehmer im Bereich des Gütertransports einsatzfähig, um Lebensmittel, Gefahrgüter oder Abfall zu befördern. Um die damit verbundenen Arbeitsanforderungen kompetent zu bewältigen, müssen die Teilnehmerinnnen und Teilnehmer alle Tätigkeiten rund um den Transport spezieller Güter beherrschen.
    

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  • Lebensmittel transportieren
  • Gefahrgüter transportieren
  • Abfall transportieren   

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 4 hat eine Laufzeit von 2 Monaten.

TQ 5 Kraftomnibusse im Linienverkehr führen

 

 

Nach Absolvieren dedieser Teilqualifikation sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich des Linienverkehrs einsatzfähig. Um alle Anforderungen kompetent bewältigen zu können, müssen die Qualifizierten Fahrzeuge und Abläufe kennen und alle Tätigkeiten im Bereich der Vorbereitung und Beförderung selbstständig durchführen können.

 

Ihr Nutzen

  •     Erwerb zusätzlicher Kompetenzen
  •     Aufnahme einer Tätigkeit im Linienverkehr
  •     Anschlussmöglichkeiten: TQ 6

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  •     KOM-Fahrzeuge für die Abfahrt vorbereiten
  •     Personenbeförderung durchführen
  •     Mit Fahrgästen kommunizieren und diese betreuen
  •     Fahrausweise ausstellen, entwerten und kontrollieren
  •     Fahrstörungen und Mängel erkennen

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 5 hat eine Laufzeit von 2 Monaten.

 

TQ 6 Transportdienstleistungen planen und organisieren

 

 

Nach Absolvieren dieser Teilqualifikation sind die Qualifizierungsteilnehmer an Arbeitsplätzen in der Disposition einsatzfähig. Um Transportdienstleistungen zuverlässig und effizient durchführen zu können, müssen die Qualifizierten alle Tätigkeiten zur Planung, Organisation und Nachbereitung zum Teil selbstständig, vor allem aber im Team ausführen können.

 

Ihr Nutzen:

  •     Erwerb zusätzlicher Kompetenzen
  •     Aufnahme einer Tätigkeit in der Transportlogistik

Die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten beziehen sich auf folgende Teilprozesse:

  •     Beförderungspapiere für die Fahrt erstellen
  •     Transport- und Tourenwege planen
  •     Personale und materielle Ressourcen koordinieren

Abschließend findet eine Kompetenzfeststellung vor der zuständigen Kammer statt, welche einen Theorie und Praxisteil beinhaltet.

 

Die TQ 6 hat eine Laufzeit von 5 Monaten.